Beratung durch Anwalt im Filesharing-Recht, p2p, Tauschbörsen



Abmahnung erhalten? Filesharing-Recht, Tauschbörsen, p2p, Urheberrecht - Beratung durch Rechtsanwalt in Erlangen

Was tun bei einer Abmahnung wegen filesharing? P2P-Recht, Abmahnwelle Filesharing, download, Tauschbörsen & Co.



Siehe auch: Aktuelle Entscheidungen und Urteile zum Filesharing - Recht

Hier finden Sie aktuelle Gerichtsurteile zu filesharing-Fällen, zum Beispiel zur Störerhaftung des Anschlußinhabers.

Beratung und Vertretung durch Kanzlei Dr. Metzner

Warum Sie einen spezialisierten Anwalt benötigen

Seit 2005 beraten und vertreten wir zahlreiche Mandanten, die wegen filesharing-Aktivitäten abgemahnt wurden. Das Urheberrecht ist eine Spezialmaterie, innerhalb der filesharing-Fälle eine weitere Nische darstellen. Das Rechtsgebiet ist mittlerweile so komplex und in schneller Veränderung begriffen, daß eine ständige, ja tägliche Befassung damit nötig ist, um sachlich richtig beraten zu können. Dies ist nur einem Anwalt möglich, der sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert.

Bundesweite Vertretung bei Filesharing

Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet - gerade in filesharing-Fällen ist dies in der Regel unproblematisch. Gerichtstermine nehmen wir ebenfalls im ganzen Bundesgebiet wahr.

Kontaktaufnahme und Kommunikation:

Sie können mit uns per Fax, Post, Telefon oder E-Mail in Kontakt treten und sich auch auf diesem Wege von uns beraten lassen. Wenn Sie aus der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen kommen, aber auch bei weiterer Anreise, empfangen wir Sie natürlich auch jederzeit gerne in unseren Kanzleiräumen in Erlangen.

Kostentransparenz:

Wir legen Wert auf Kostentransparenz. In Filesharing-Angelegenheiten übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung in der Regel gegen einen festen Pauschalbetrag, der sich am Aufwand orientiert. In Sonderfällen sind auch abweichende Vereinbarungen möglich. Sie wissen in jedem Fall vorher, welche Kosten auf Sie zukommen. Eine Preisauskunft erhalten Sie von uns selbstverständlich kostenlos.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich von uns beraten zu lassen, übernehmen wir sämtlichen Schriftverkehr mit der abmahnenden Kanzlei. Sie erhalten Abschriften von eigenen und fremden Schriftstücken und wir halten Sie über relevante rechtliche Änderungen auf dem Laufenden.

Kosten von Abmahnung und Gerichtsverfahren bei filesharing

Wer zu den vielen Betroffenen gehört, die wegen Teilnahme an einer sogenannten Musik-Tauschbörse (auch filesharing genannt) eine Abmahnung bekommen hat, dem ist eine bestimmte Kanzlei der von einigen großen Musikfirmen beauftragten Anwälte in Hamburg bekannt. Wer sich wegen der Beteiligung an der Tauschbörse keiner Unterlassungsklage aussetzen will, sollte sich im Vorfeld beraten lassen, welche Kosten auf ihn zukommen können. Für die Höhe der Abmahnkosten ist grundsätzlich maßgeblich, welchen Tatbeitrag sich der in Anspruch genommene anlasten lassen muß: der selbst Handelnde, der Anschlußinhaber (z. B. Eltern) oder gar der Betreiber eines Servers.

Streitwert nach dem LG Köln: 10.000 EUR pro Titel im Tauschverzeichnis

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 18.07.2007 einen Filesharer zur Zahlung von Abmahnkosten verurteilt. Zuvor hatte der Betroffene eine Unterlassungserklärung unter Verwahrung gegen die Kosten abgegeben. Nach den gerichtlichen Feststellungen waren zwei Rechtsinhaber mit jeweils 58 bzw. 68 Musikstücken betroffen. Nach seiner ständigen Rechtsprechung hält die Kammer einen Streitwert in Höhe von 10.000 EUR pro Titel für angemessen. Eine Pauschalierung auf 250.000 EUR pro Rechtsinhaber sei damit angemessen. Allerdings handele es sich dabei um eine Angelegenheit im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, so daß eine Reduzierung der Gebühren erreicht wurde. Am Ende mußte der abgemahnte Nutzer Anwaltskosten in Höhe von 4.813,60 EUR zahlen. Die Verfahrenskosten in Höhe von geschätzten 2.200 EUR hat der Beklagte zusätzlich zu tragen.

Im übrigen beschäftigte sich das Gericht eingehend mit den Fragen der Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnung und verneinte diese schließlich.

"Hamburger Streitwertkatalog" - was ist das?

Anders als das OLG Köln, das den Streitwert "nicht in mathematischer Abhängigkeit von der Anzahl der ins Netz gestellten Titel" bemessen will, hat das Landgericht Hamburg, ebenfalls häufig mit Tauschbörsenfällen befaßt, hat in seinem Beschluß vom 09.08.2007 (Az.: 308 O 273/07) eine Berechnungsgrundlage für filesharing-Fälle aufgestellt. Hierbei wird unterschieden nach dem Grade der Angriffsgefährlichkeit. Rechtsverletzer, die in gesteigertem Maße zum illegalen Bereitstellen geschützter Werke im Internet beitragen, müssen wegen des höheren Angriffsfaktors mit einem höheren Streitwert rechnen. Im entschiedenen Fall lag der Streitwert bei 11 x 20.000 EUR = 220.000 EUR, weil der in Anspruch genommene einen eDonkey-Servers betrieb.

"Störer sollen durch Streitwertbemessung nicht sanktioniert werden"

Auf der anderen Seite entschied das LG Hamburg, etwas anderes gelte bei "Störern" im Rechtssinne, "die sich als Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der Störerhaftung das in einzelnen Filesharing-Handlungen liegende deliktische Verhalten ihrer Kinder oder anderer Dritter zurechnen lassen müssen".

Die hier entscheidende Kammer "erachtet bei Rechtsverletzungen in solchen Fällen mittlerweile einen Streitwert von 6.000,00 EUR für den ersten Titel, von je 3.000,00 EUR für den zweiten bis fünften Titel, von je 1.500,00 EUR für den sechsten bis zehnten Titel und von je 600,00 € für jeden weiteren Titel für angemessen und ausreichend."

Hieraus läßt sich unter Ansatz gesetzlicher Anwalts- und Gerichtskosten folgende Tabelle für filesharing-Rechtsverletzungen durch Anschlußinhaber errechnen (ohne Gewähr auf Richtigkeit):

Anzahl Dateien Streitwert Abmahnkosten bei einem Auftraggeber (Rechtsinhaber) Kostenrisiko
2 Instanzen
bei Unterlassungsklage
Kostenrisiko
2 Instanzen
bei Streit um Abmahnkosten

1 6.000,00 EUR 546,69 EUR 5.595,58 EUR 956,56 EUR
2 9.000,00 EUR 718,40 EUR 7.396,99 EUR 1.300,50 EUR
3 12.000,00 EUR 837,52 EUR 8.693,83 EUR 1.300,50 EUR
4 15.000,00 EUR 899,40 EUR 9.390,33 EUR 1.300,50 EUR
5 18.000,00 EUR 961,28 EUR 10.086,83 EUR 1.641,94 EUR
6 19.500,00 EUR 1.023,16 EUR 10.783,33 EUR 1.641,94 EUR
7 21.000,00 EUR 1.023,16 EUR 10.783,33 EUR 1.641,94 EUR
8 22.500,00 EUR 1.085,04 EUR 11.479,83 EUR 1.641,94 EUR
9 24.000,00 EUR 1.085,04 EUR 11.479,83 EUR 1.641,94 EUR
10 25.500,00 EUR 1.196,43 EUR 12.646,73 EUR 1.641,94 EUR
15 28.500,00 EUR 1.196,43 EUR 12.646,73 EUR 1.641,94 EUR
20 31.500,00 EUR 1.307,81 EUR 13.813,63 EUR 1.979,69 EUR
50 49.500,00 EUR 1.641,96 EUR 17.314,33 EUR 2.410,54 EUR
100 79.500,00 EUR 1.880,20 EUR 20.776,00 EUR 2.410,54 EUR
200 139.500,00 EUR 2.356,68 EUR 27.699,35 EUR 2.841,39 EUR
300 199.500,00 EUR 2.833,15 EUR 34.622,70 EUR 3.272,24 EUR
400 259.500,00 EUR 3.198,24 EUR 39.882,15 EUR 3.703,09 EUR
500 319.500,00 EUR 3.563,34 EUR 45.141,60 EUR 4.133,94 EUR
1000 619.500,00 EUR 5.354,76 EUR 70.094,33 EUR 5.595,98 EUR
5000 3.019.500,00 EUR 16.493,16 EUR 216.884,33 EUR 10.086,83 EUR


Anmerkung: Angesetzt wurde für die anwaltlichen Abmahnkosten ein 1,3 Gebührensatz, wobei die Mehrwertsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Anspruchstellern abgezogen werden kann. Ferner können die Abmahnkosten abweichen, da zum Beispiel die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg häufig im Auftrag von fünf Auftraggebern außergerichtlich abmahnt. Dabei wird natürlich nicht die Verletzung des Rechts an jedem Titel von allen Rechtsinhabern abgemahnt, wobei dies im vorgerichtlichen Bereich nicht auseinandergerechnet wird. Eine merklich niedrigere Belastung würde sich daraus aber kaum ergeben.

Fazit: Auch Anschlußinhaber haben hohes Kostenrisiko

Aus der Tabelle zeigt sich: auch wenn der Wille des LG Hamburg, den Anschlußinhaber nicht zu sanktionieren, in guter Absicht geäußert worden sein mag, so sind doch die Kosten, die sich daraus ergeben, ganz erheblich, wenn nicht ruinös. Denn der Anschlußinhaber hat regelmäßig keinen Einfluß darauf, wieviele Dateien illegal heruntergeladen werden, sondern erlangt erst Kenntnis davon, nachdem "es" passiert ist.

Beratung wichtig

Wird man wegen filesharing oder einer Tauschbörse abgemahnt, sollte man dies ernst nehmen und sich sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der auf diesem Gebiet tätig ist. Jeder Einzelfall liegt anders und es ist immer wichtig, die Umstände zu bewerten, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Hier finden Sie aktuelle Urteile zum filesharing-Recht, p2p-Recht, Tauschbörsenrecht.




Gegnerliste

Eine Auswahl unserer Gegner im Bereich filesharing -
aktuelle Abmahn-Kanzleien Stand März 2010:

Abmahnung Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk wegen Video-Aktuell Betriebs GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Baek Law wegen Hitmix Music Agentur, Inhaber Erich Öxler
Abmahnung Anwaltskanzlei BaumgartenBrandt wegen Europool GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen Universal Music
Abmahnung Anwaltskanzlei Waldorf wegen Constantin Film Verleih GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Waldorf wegen Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte wegen Koch Media GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe wegen Bushido alias Anis Muhamed Ferchichi
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann + Lang wegen Andres Gunnar Ballinas-Olsson u. a.
Abmahnung Anwaltskanzlei BaumgartenBrandt wegen Zentropa Entertainments23 ApS
Abmahnung Anwaltskanzlei Christopher Lihl wegen Prokino Filmverleih GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei U+C wegen DigiProtect GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann + Lang wegen Offshore Music
Abmahnung Anwaltskanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl wegen Capelight Pictures - Gerlach Selms GbR
Abmahnung Anwaltskanzlei Christopher Lihl wegen Maniax Media Ltd.
Abmahnung Anwaltskanzlei Waldorf wegen Getty Images
Abmahnung Anwaltskanzlei U+C wegen Silwa Filmvertrieb
Abmahnung Anwaltskanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter PartnerschaftsG wegen GMV GmbH & Co. KG
Abmahnung Anwaltskanzlei Stefan Auffenberg wegen Purzel-Video GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen Purzel-Video GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann + Lang wegen Eshuijs u. a.
Abmahnung Anwaltskanzlei Schalast & Partner wegen DigiProtect GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Denecke & Partner wegen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Waldorf wegen Corbis
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann + Lang wegen Matthew Tasa
Abmahnung Anwaltskanzlei Baker&McKenzie wegen Corbis
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann + Lang wegen Autodata
Abmahnung Anwaltskanzlei Waldorf wegen DHV Der Hörverlag
Abmahnung Anwaltskanzlei Sasse & Partner wegen Senator Filmverleih
Abmahnung Anwaltskanzlei Dr. Kristofer Bott wegen DigiProtect
Abmahnung Anwaltskanzlei Kornmeier Kollegen wegen DigiProtect
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann + Lang wegen AergoTrade GmbH
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann + Lang wegen Uptunes GmbH
u. a.


Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner - Stubenlohstr. 8 - 91052 Erlangen
E-Mail: kanzlei@kanzlei-metzner.de

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