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Urteil zum Internetrecht

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Hinweis: Die Ansicht eines Gerichtes läßt nicht den Schluß zu, daß eine entsprechende Handlungsweise risikolos ist. Gerade im Bereich des Internetrechts gibt es häufig abweichende Entscheidungen, und die Kläger können sich den Gerichtsstand für Unterlassungsklagen regelmäßig aussuchen. Die folgenden Informationen stellen somit keine Rechtsberatung dar.



OLG Brandenburg, Urt. v. 03.02.2009 - Az. 6 U 58/08

Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs bei "Bilderklau"


Die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Produktbildern bei eBay-Auktionen stellt regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung dar. Dem Verletzten steht das Recht zu von dem Benutzer die Beseitigung der Beeinträchtigung zu fordern und diesen bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. In finanzieller Hinsicht hat der unbefugte Benutzer ferner die Pflicht die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen und eine angemessene Lizenzgebühren zu entrichten. Nun hat das Brandenburgische OLG jedoch den Kostenerstattungsanspruch, bei Nutzungen des Bildes im Rahmen eines privaten Verkaufs und zudem der erstmaligen Rechtsverletzung, gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 Euro beschränkt.

AG Nordhorn, Urt. v. 28.01.2009 - Az. 3 C 1308/08

"lieber ohne Kommentar. bevor ich ausfallend werde."


Es bestehen keine Unterlassungsansprüche gegen private Käufer, die bei der Internetauktionsplattform "eBay" negative Bewertungen bzgl. von Verkäufern abgeben. Insbesondere handle es sich bei dieser konkreten Bewertung nach Ansicht des Gerichts , um einen Fall der zulässigen Meinungsäußerung, die weder die Grenze zur Ehrverletzung, noch die zur Schmähkritik überschreitet. Auch liege kein Verstoß gegen die AGB von eBay vor. Der Käufer hatte dieses Bewertung bzgl. des Verkäufers abgegeben, nachdem er sein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeübt hatte und dies vom Verkäufer zurückgewiesen wurde.

OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 4.11.2008 - Az. 6 W 141/08

Streitwert wird nach dem Umsatz des Abmahnenden bemessen

Das OLG Franktfurt am Main hat entschieden Kleinunternehmer bei einfachen Wettbewerbsverstößen anderer nicht auf den üblichen Standardstreitwert i.H.v. 5000 Euro bestehen können. Vielmehr ist dieser nach dem Umsatz des abmahnenden Unternehmens zu berechnet, womit deutlich niedrigere Streitwerte veranschlagt werden können.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2008 - Az. I-20 U 125/08

Unzulässige Namensabkürzungen im Impressum

Das Fehlen des ausgeschriebenen Vornamens des Geschäftsführers im Impressum ist laut dem OLG Düsseldorf als ein erheblicher Verstoß gegen § 5 I Nr. 1 und damit als wettbewebsrechtlich erheblich zu beurteilen. Eine kurzzeitige Unerreichbarkeit der Impressums, die durch Reparatur- bzw. Korrekturarbeiten bedingt wird, stellt hingegen keinen Verstoß dar.

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - Az. 3 W 184/08

Gewerbliches Ausmaß des Filesharings beim urheberrechtlichen Drittauskunftsanspruch

Der Beschluss des Gerichts stellt fest, dass das für den Auskunftsanspruch bzgl. der Identität des Filesharing-Teilnehmers erforderliche gewerbliche Ausmaß, nicht durch den einmaligen Download bzw. Upload eines bereits 3 Monate alten und auf dem Markt schlecht positionierten Computerspiels erfüllt ist.

EuGH, Urt. v. 16.10.2008 - Az. C-298/07

Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich

Hat der Betreiber einer geschäftlichen Internetseite die Resourcen ein Kontaktformular in Form einer "elektronischen Kontaktmaske" bereitzustellen und diese Anfragen von Nutzern innerhalb von 60 Minuten per Email zu beantworten, so wird dadurch die Angabe einer Telefonnummer im Impressum dadurch entbehrlich. Es bleibt jedoch dabei, dass diese dem Nutzer auf Verlangen trotzdem mitgeteilt werden muss.

LG Nuernberg-Fürth, Urt. v. 16.10.2008 - Az. 6 O 9057/07

Eigene Links auf gepachteten Internetseiten

Das Gericht entschied, dass aus einem Vertrag über Domain-Pacht keine Verpflichtung des Pächters entsteht, möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Insbesondere dürfe der Pächter diese Seite nutzen, um auf eigene Internetseiten zu verweisen. Ein Anspruch des Verpächters auf Beteiligung an dem Umsatz der pächtereigenen Seiten bestehe nicht.

LG Hamburg, Urt. v. 14.10.2008 - Az. 308 O 42/06 u. 308 O 248/07

Urheberrechtsverletzung durch Google`s Bildersuchfunktion

Die vom führenden Suchmaschinenbetreiber angebotene Funktion "Google Bildersuche" verstößt laut dem Landgericht Hamburg gegen deutsches Urheberrecht. Die sog. "Thumbnails", also stark verkleinerte Versionen bzw. Kopien des original Werkes , die von Google zur Ergebnisanzeige verwendet werden, seien keine selbständigen Werke und bedürfen somit zur Veröffentlichung der Einwilligung des Urhebers. Jedoch bleibt das Ergebnis der Berufung, die Google gegen dieses Urteil eingelegt hat, noch abzuwarten.

AG Bielefeld, Beschl. v. 20.08.2008 - Az. 15 C 297/08

Keine Rückabwicklung trotz Widerrufs

Wird bzgl. eines Fernabsatzgeschäfts gegenüber dem Händler der Widerruf erklärt, so muss die Ware zeitnah zurückgesendet werden, sonst verwirkt der Verbraucher das Recht auf Rückabwicklung des Vertrages.

AG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.07.08 - Az. 31 C 2575/07-17

Keine Pflicht zur Vorabzensur von Internetforen bzw. Blogs

Betreiber von Internetforen und Blogs sind laut Amtsgericht Frankfurt Main nicht dazu verpflichtet die Inhalte der Postings vor ihrer Freischaltung auf anstößige oder brisante Inhalte zu untersuchen. Insbesomdere werde durch die Freischaltung keine Mitstörerhaftung des Betreibers ausgelöst. Dies sei erst der Fall, wenn sich dieser nach Kenntnisnahme weigere das rechtswidrige bzw. strittige Posting zu entfernen

LG Stuttgart, Beschl. v. 26.6.2008 - Az. 35 O 66/08

eBay: Angabe "versicherter Versand" ist wettbewerbswidrig

Da das Hervorheben des versicherten Versands durch gewerbliche Verkäufer bei Verbrauchern den Eindruck hervorrufen könnte, im Normalfall das Transportrisiko tragen zu müssen. Jedoch liegt dies beim gewerblichen Verkauf per Gesetz immer auf Seiten des Verkäufers. Das LG Stuttgart beschloss nun, dass Werbung mit solchen Selbstverständlichkeiten irreführend und somit wettbewerbswidrig seien.

OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2008 - Az. 4 U 37/08

IP-Sperre über ein automatisches Schutzsystem ist keine wettbewerbsrechtliche Behinderung

Sofern einem Mitwettbewerber der Zugang zur eigenen Internetseite nicht zielgerichtet und manuell verwehrt wird, sondern über eine selbständig arbeitende Sicherheitssoftware, die auffälliges Verhalten von Nutzern registriert und anschließend deren IP-Adresse von der Nutzung der Seite ausschließt, wird der mit diesem "virtuellen Hausverbot" belegte Wettbewerber nicht wettbewerbswidrig behindert

OLG Köln, Urt. v. 16.05.2008 - Az. 6 U 26/08

Verwendung eigener AGB auf eBay nicht abmahnfähig

Die Verwendung von eigenen AGB durch Händler auf der Auktionsplattform "eBay", die in unzulässiger Weise von den AGB des Plattformbetreibers abweichen, stellen keine Wettbewerbswidrigkeit dar und rechtfertigen dadurch keine Abmahnung.

BGH, Urt. v. 30.04.2008 - Az. I ZR 73/05

Internetauktionshäuser haften für Markenverletzungen

Der BGH hat nun bestätigt, dass gegen Online-Auktionsplattformen, die von Händlern für das Angebot von Markenplagiate benutzt werden, ein Unterlassungsanspruch besteht.

AG Brühl, Urt. v. 07.04.2008 - Az. 28 C 447/07

Kein Widerruf von Bewertungen

Das Amtsgericht urteilte, dass ein Anspruch auf Widerruf von negativen Bewertungen auf Online-Auktionsplattformen nicht bestehe, sofern es sich lediglich um Werturteile handelt und diese insgesamt nicht als unsachlich anzusehen sind.

LG Hamburg, Urt. v. 14.03.2008 - Az. 308 O 76/07

Höhere Anforderungen an Beweismittel für den Nachweis des Filesharings

Diese Entscheidung des Hambuger Gerichts könnte die Arbeit von Filesharing-Abmahn-Kanzleien erhebblich erschweren. Danach stellt die bloße Vorlage von Bildschirmausdrucken mit einer Dateiauflistung, nach welcher eine bestimmte IP-Adresse dem Beklagten für einen bestimmten Zeitraum zuzuordnen war, kein taugliches ziviprozessuales Beweismittel dar.

EuGH, Urt. v. 29.01.2008, Az. C-275/06 - "Promusicae"

Kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Der EuGH mißt Datenschutzrecht und Urheberrecht gleiches Gewicht zu, auch vor dem Hintergrund massenhafter Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des filesharing. Hat ein Mitgliedstaat keinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Provider vorgesehen, so zwingt das Gemeinschaftsrecht auch nicht zur Einführung eines solchen. Dies bleibt vielmehr dem jeweiligen Land überlassen. In Deutschland wird sich daher wohl wenig ändern: die Rechtsinhaber müssen sich weiterhin über den Umweg von Strafanzeigen und Staatsanwaltschaften die Daten der Anschlußinhaber besorgen, um gegen diese vorgehen zu können.
Fundstelle: curia.europa.eu

OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.12.2007 - 11 W 58/07

Filesharing: Nur eingeschränkte Überwachungspflicht der Anschlußinhaber für die Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

Entgegen der Hamburger Rechtsprechung sind Anschlußinhaber nur zur Überwachung der Mitbenutzer ihres Zugangs verpflichtet, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen bestehen, wie z. B. frühere Rechtsverletzungen oder Hinweise auf bevorstehende Taten. Medienberichte genügen indessen nicht. Diese Rechtsprechung wird aber die filesharing-Gemeinde vorerst nur teilweise entlasten, denn die Verletzten können die im Internet begangenen Verstöße am Gericht ihrer Wahl erheben und das OLG Frankfurt meiden. Allenfalls wäre zu erwägen, eine Abmahnung mit einer sofortigen negativen Feststellungsklage vor dem LG Frankfurt zu "kontern"
Fundstelle: http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de

LG Hamburg, Beschl. v. 06.11.2007 - Az. 315 O 888/07

Angabe "versicherter Versand" bei ebay-Angeboten unzulässig!

Großere Probleme könnten gewerbliche eBay-Händler nach dieser Entscheidung bekommen. Da die Angabe "unversicherter Versand" als wettbewerbswidrig angesehen wird, ist nunmehr unsicher, welche Angabe noch sicher ist. Zur Beantwortung dieser Frage ist die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert.

OLG Hamburg, Beschl. v. 30.10.2007 - Az. 3 W 189/07

5.000 EUR Streitwert bei Verstoß gegen Belehrungspflichten im Fernabsatzrecht

Bei Verstöß gegen fernabsatzrechtliche Belehrungspflichten ist ein Streitwert in Höhe von 5.000 EUR angemessen. Zu berücksichtigen sind bei der Bemessung etwa die Nachahmungsgefahr und die Vielzahl von Wettbewerbern, die sich nicht an die Belehrungspflichten halten.

OLG Hamburg, Beschl. v. 12.09.2007 - Az. 5 W 129/07

Formulierung "Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" nicht wettbewerbswidrig

Das Hanseatische OLG hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts die in der gesetzlichen Musterbelehrung enthaltene Formulierung "Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" nicht als wettbewerbswidrig angesehen. Dennoch sollte diese Formulierung vorsichtshalber nicht verwendet werden, da der Verwender auch vor das KG Berlin gezogen werden könnte.

KG Berlin, Beschl. v. 07.09.2007 - Az. 5 W 266/07

Angabe von Telefonnummer in Rückgabebelehrung nicht wettbewerbswidrig

Anders als im Rahmen von Widerrufsbelehrungen ist die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen einer Rückgabebelehrung nicht wettbewerbswidrig. Dies beruht auf dem Umstand, daß bei Einräumung eines Rückgaberechts an Stelle eines Widerrufsrechts dem Verbraucher ohnehin klar ist, daß der Vertrag nicht telefonisch, sondern nur durch die tatsächliche Rücksendung der Kaufsache rückgängig gemacht werden kann.

OLG Karlsruhe Urt. v. 05.09.2007 - Az. 15 U 226/06

eBay: Hinsendekosten im Falle des Widerrufs vom Verkäufer zu tragen

Übt der Verbraucher sein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht aus, hat ihm der Verkäufer auch die Hinsendekosten (z. B. Versandkostenpauschale) erstatten.

LG Hamburg, Beschluß vom 09.08.2007 - Az.: 308 O 273/07

"Hamburger Streitwertkatalog" für Tauschbörsen-Abmahnungen

Das LG Hamburg stellte eine Formel auf, nach der sich der Streitwert eines Verfahrens um die Verantwortlichkeit des Anschlußinhabers für illegales filesharing berechnen läßt.

OLG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - Az. 6 U 60/07

Vorabinformation über Widerrufsrecht muß richtige Frist enthalten

Daß die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat beträgt, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Das OLG Köln hat in Übereinstimmung damit festgstellt, daß auch die vor Vertragsschluß bereitzustellende Vorabinformation diese korrekte Frist enthalten muß.

LG Berlin, Urt. v. 01.08.2007 - Az. 96 O 138/07

Zur Anwendung der Bagatellschwelle bei Vorabinformationen über das Widerrufsrecht

Mangels Erheblichkeit ist es nicht wettbewerbswidrig ist es, wenn in den Vorabinformationen über das Widerrufsrecht entsprechend der Musterbelehrung bei Anwendung der 40-Euro-Klausel fälschlich nicht darüber belehrt wird, daß der Verkäufer das Rückesenderisiko trägt.

LG Dortmund, Beschl. v. 19.07.2007 - Az. 10 O 113/07

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei eBay

Auch das LG Dortmund erkennt keine Widerrufsbelehrungen in eBay-Angeboten als Textform an. Ferner muß der Fristbeginn genau definiert werden, und darauf hingewiesen werden, daß die Vorabinformation die Frist noch nicht beginnen läßt. Auch zur Information über die Wertersatzpflicht nahm das Gericht Stellung; letztlich erkennt es die Fernabsatzvorschriften als Marktverhaltensregeln i. S. d. Wettbewerbsrechts (§ 4 Nr. 11 UWG) an.

LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 04.07.2007 - Az. 6 W 66/07

eBay: Keine Rechtsmißbräuchlichkeit von Abmahnungen wegen kollusivem Zusammenwirken mit Anwalt

Abmahnungen können mißbräuchlich sein; es ist jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen, daß dies gegeben ist, wenn ein wirtschaftlich unbedeutender eBay-Unternehmener viele Konkurrenten abmahnen läßt. Auch zur Unternehmereigenschaft bei eBay nimmt das Gericht Stellung.

LG Leipzig, Urt. v. 27.06.2007 - Az. 05 HK O 2050/07

Rückgaberecht bei eBay problematisch: keine Ersetzung des Widerrufsrechts vor Vertragsschluß

Dieses weitere Urteil im Spannungsfeld der Besonderheiten von eBay und der Fernabsatzgesetze sagt aus, daß bei eBay die wirksame Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht nicht vor Vertragsschluß möglich ist, da hierfür Textform erforderlich ist (eBay-Angebote erfüllen das Textformerfordernis nach überwiegender Rechtsprechung nicht). Das LG Leipzig vertritt ferner ebenfalls den Standpunkt, daß keine gleichzeitige Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht möglich ist.

AG Pinneberg, Beschl. v. 26.06.2007 - Az. 68 C 61/07

Anspruch auf Löschung einer Bewertung in einem Online-Marktplatz

In diesem Fall bejahte ein Gericht wieder einmal einen Löschungsanspruch, wobei es um wahrheitswidrige Tatsachen ging.

OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 14.05.2007 - Az. 6 W 61/07

Widerrufsbelehrung und AGB in zu kleinen Scrollkästen wettbewerbswidrig

Widerrufsbelehrung und AGB in zu kleinen Scrollkästen sind wettbewerbswidrig. Das OLG hielt ausdrücklich fest, daß Scrollkästen nicht generell unzulässig sind. Eine konkrete Größenvorgabe gibt es jedoch nicht. Daher sollte man Scrollfenster für Pflichtangaben grundsätzlich eher meiden.

Kammergericht Berlin, Beschl. v. 11.05.2007 - Az. 5 W 116/07

Impressum bei eBay auf mich-Seite genügt - Fehlende USt-Angabe Bagatelle

In eBay-Angeboten selbst muß keine Anbieterkennzeichnung ("Impressum") enthalten sein, wenn die Angaben auf der "mich"-Seite stehen.
Das Gericht hielt ferner das Weglassen der Angabe "inkl. MWSt." für einen Bagatellverstoß, der keinen Unterlassungsanspruch begründet.
Auch wenn dieses Urteil aus Anbietersicht erfreulich ist, sollten die Pflichtangaben und auch die Umsatzsteuerangabe aus Sicherheitsgründen wie bisher erforderlich in die Angebote aufgenommen werden.

LG Heilbronn, Urteil v. 23.04.2007 - Az. 8 O 90/07 St

Abmahnung wegen Fehlern im Widerrufsrecht bei eBay rechtsmißbräuchlich

Das LG Heilbronn hat die Abmahnung eines Anwalts als rechtsmißbräuchlich angesehen, der bei Konkurrenten eines eBay-Anbieters in einem eBay-Forum damit geworben hat, das Kostenrisiko zu übernehmen. Dieser Anwalt war nur im eigenen Kosteninteresse, aber wohl nicht im Interesse des "Auftraggebers" tätig.

OLG Hamburg, Beschl. v. 20.04.2007 - Az. 3 W 83/07

Bitte um ausreichende Frankierung in Widerrufsbelehrung ist zulässig

Die Klausel "Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück." wurde vom HansOLG mangels Irreführung über den Träger der Portokosten für zulässig erachtet. Demgegenüber sind Ankündigungen, unfreie Sendungen nicht anzunehmen, unzulässig.

OLG Stuttgart, Urt. v. 16.04.2007 - Az. 2 W 71/06

Haftung des eBay-Mitglieds für verliehenen eBay-Account

Immer wieder kommt es vor, daß ein eBay-Mitglied sein Mitgliedskonto nicht selbst nutzt, sondern einem oder mehreren Dritten zum Handel zur Verfügung stellt. Das Gericht hat festgestellt, daß der namentliche Inhaber des Mitgliedskontos verantwortlich für Rechtsverstöße ist, die von diesen Dritten begangen werden, wenn keine dichten Kontrollen stattfinden. Andernfalls müsse die Benutzung des Kontos untersagt werden.

BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 122/06

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

Der BGH stellte zum einen fest, daß eine Widerrufsbelehrung nicht nur über die Pflichten, sondern auch über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers informiert. Zum anderen ist aus der Entscheidung zu entnehmen, daß eine Widerrufsbelehrung diversen bestehenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen muß, wenn man nicht das Muster in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV verwendet. Dabei hat der BGH aber offen gelassen, ob dieses Muster überhaupt wirksam ist, was in Fachkreisen unterschiedlich beurteilt wird. Auch wird nicht dazu Stellung genommen, in welchen Fällen die Verwendung des Musterformulars überhaupt günstige Rechtswirkungen entfalten kann und welche dies sind.

Kammergericht Berlin, Beschl. v. 03.04.2007 - Az. 5 W 73/07

Angabe ungenauer Lieferfristen bei eBay wettbewerbswidrig

Das Gericht sah die Klausel "Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1 - 2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage - 10 Tage nach Zahlungseingang" als unzulässig an; es fehle jeglicher Anhaltspunkt für ein Fristende. Problematisch sind insbesondere die Wendungen "In der Regel" und "circa".
Insoweit ist es wohl die bessere Wahl, bei einer regelmäßigen Lieferfrist von bis zu zehn Tagen keine Angabe über die Versanddauer zu machen.

Landgericht Hamburg, 23.02.2007 - Az. 406 O 338/06

30 Tage Widerrufsfrist kein Wettbewerbsverstoß

In Online-Shops kommt der Vertrag nicht schon durch die Bestellung des Kunden zustande, sondern diese muß erst vom Verkäufer angenommen werden. Die Belehrung nach Eingang der Bestellung in Textform durch Übersendung einer Mail geschieht nicht nach Vertragsschluß.
Auch bei der Angabe einer 30-tägigen Frist statt einem Monat ist nach dem LG Hamburg wegen Unerheblichkeit kein Wettbewerbsverstoß gegeben.
Längere als die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfristen einzuräumen, ist grundsätzlich unbedenklich.
Wird die Ware erst nach der Belehrung abgesendet, ist der Hinweis, daß die Frist "frühestens" mit Erhalt der Ware beginnt, nicht zu beanstanden.

OLG Hamburg, Urt. v. 14.02.2007 - Az. 5 U 152/06

Umsatzsteuerangabe in Online-Shop als Bagatelle

Wird auf enthaltene Umsatzsteuer von Warenkorbseite und in den AGB hingewiesen, nicht aber in einer Produktübersichtsseite, handelt es sich um einen Bagatellverstoß, der keinen Unterlassungsanspruch nach sich zieht.

Kammergericht Berlin, Beschl. v. 13.02.2007 - Az. 5 W 34/07

Im eBay-Impressum den Vornamen abzukürzen, ist unzulässig und keine Bagatelle

Das KG hebt die Bedeutung der genauen Identität im Wettbewerb hervor, insbesondere die bei Verschleierung mögliche Vereitelung von Ansprüchen.
Auch in Online-Shops außerhalb von eBay gilt diese Beurteilung entsprechend.

LG Mannheim, Urteil v. 30.01.2007 - Az. 2 O 71/06

Schranken der Haftung der Eltern als Anschlußinhaber für Rechtsverletzungen der Kinder im Internet

Zwar bestehen nach Ansicht des LG Mannheim geringere Prüfungs- und Überwachungspflichten für Eltern, die ihren Kindern einen Internetanschluß bereitstellen; je älter die Kinder sind, desto geringer sind die notwendigen Belehrungen.

Es ist jedoch riskant, auf die Ansicht des LG Mannheim zu vertrauen; da man im Internet aber an jedem beliebigen Ort für eine unerlaubte Handlung in Anspruch genommen werden kann, ist es dem Anspruchinhaber oft möglich, sich das Gericht auszusuchen.

LG Mannheim, Urt. v. 25.01.2007 - Az. 7 O 65/06

Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN gegeben

Das LG Mannheim sieht den Betreiber eines unverschlüsselten WLANs grundsätzlich als Störer an, wenn dadurch jedermann der Internetzugang eröffnet wird. Der Anschlußinhaber ist rechtlich und tatsächlich in der Lage, dafür zu sorgen, daß sein Anschlu&slzig; nicht für Rechtsverletzungen benutzt wird. Den Betreiber eines Internetanschlusses trifft eine sekundäre Darlegungslast, wer den Anschluß - mittels WLAN - im fraglichen Zeitpunkt genutzt hat.

LG Hamburg, 18.01.2007, 315 O 457/06

Angebot von "unversichertem Versand" nicht rechtswidrig

Mit Vorsicht sollte man diese von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichende Einzelentscheidung genießen, gemäß der der Verbraucher von der Angabe "unversicherter Versand" bei eBay nicht dahingehend irregeführt werden könne, daß er entgegen der gesetzlichen Bestimmungen die Versandgefahr trage.

AG München, 16.01.2007, 161 C 23695/06

Kein Vertragsschluß bei verstecktem Preishinweis in AGB

Dieses Urteil ist bedeutsam für die Fälle der sogenannten "Abofalle" im Internet. Dabei werden Kunden durch Lockvogelangebote, z. B. Gewinnspiele, zur Eingabe ihrer persönlichen Daten verleitet. Später erhalten sie eine Zahlungsaufforderung. Dabei heißt es, man habe den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt, in denen ein bestimmter Preis für die "Dienstleistung" enthalten gewesen sei.
Daß das Angebot überhaupt etwas kostet, so das Gericht, müßte jedoch außerhalb der AGB deutlich erkennbar sein, um einen Vertrag zustande kommen zu lassen.

LG München I, 10.01.2007, 21 O 20028/05

Nutzung eines Werks im Internet mittels Framing

Ein Foto ist als Bildwerk nach § 72 I UrhG geschützt. Wird ein Foto von einem Dritten, der kein Nutzungsrecht besitzt, im Internet öffentlich zugänglich gemacht, liegt eine Verletzungshandlung gem. § 19 a UrhG vor.

Diese Verletzungshandlung kann auch in der Form von "Framing" vorliegen, so dass der Browser eines Internetnutzers beim Aufrufen einer Internetseite veranlasst wird, eine Datei von einem externen Server auf einen zugewiesenen Unterabschnitt auf den Bildschirm zu laden. Dabei handelt es sich nicht um eine physikalische Kopie der Datei auf dem Server des Erstellers der Internetseite, vielmehr wird sie derart eingebunden, dass sie von den Browsern automatisch extern aufgerufen werden. Dabei handelt es sich um einer vom Ersteller veranlasste Zulieferung.

Die Abgrenzung vom erlaubten Setzen sog. deeplinks vom unerlaubten Framing erfolgt anhand des Kriteriums, ob der Ersteller sich fremde Inhalte zu Eigen macht und diese Fremdheit dem Nutzer nicht erkennbar ist. In diesem Fall muss der Domaininhaber die Verantwortung für das Bestehen etwaiger Nutzungsrechte an den Inhalten übernehmen, so dass in der Konsequenz der Urheber des Fotos Ansprüche gegen den Ersteller besitzt.
Beim erlaubten Linksetzen dagegen, ist dem Nutzer die Fremdheit des Inhalts ersichtlich, der Domaininhaber haftet für den Linkinhalt nur, wenn er bezüglich der fremden Inhalte nicht im guten Glauben war.


OLG Hamburg, 04.01.2007, 3 W 224/06

Unterlassen der Angabe "inkl. MwSt." bei eBay ist als Verstoß gegen die PAngV geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil insbesondere der Verbraucher mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigten.

Anmerkung: Der BGH wird am 04.10.2007 darüber entscheiden, welche genauen Anforderungen an die Platzierung von Umsatzsteuer- und Versandkostenhinweisen zu stellen sind. Siehe ferner die abweichende Ansicht des OLG Hamburg, 5. Senat, 14.02.2007 (oben).

LG Mannheim, 15.12.2006, 7 O 129/06

Abmahnung ohne Nachweis der Rechtsübertragung unwirksam

Selbst wenn eine Abmahnung in der Sache berechtigt sein sollte, kann man sich möglicherweise wehren, indem man die Aktivlegitimation (Anspruchsberechtigung) des Abmahnenden bestreitet. Im entschiedenen Fall hatte eine Plattenfirma abmahnen lassen, konnte jedoch nicht nachweisen, daß ihr sämtliche am fraglichen Werk beteiligten Künstler die Rechte übertragen hatten.

BGH, Urteil vom 07.12.2006, Az. I ZR 271/03

Keine Abmahnungen mehr wegen "Unverbindlicher Preisempfehlungen" oder "UVP"

Den bisher zahlreichen Abmahnungen wegen der Benutzung des Kürzels "UVP" für "Unverbindlicher Preisempfehlungen" hat der BGH die Grundlage entzogen. Es kann davon ausgegangen werden, daß dem Verbraucher die Bedeutung der Abkürzung bekannt und daher deren Benutzung nicht irreführend ist. Anbietern, die entsprechende Unterlassungserklärungen abgeschlossen haben, können diese jetzt möglicherweise kündigen.

Kammergericht Berlin, 05.12.2006, 5 W 295/06

In der vorweggenommenen Information über das Widerrufsrecht ist der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" irreführend.

Dieses Urteil steht im Kontext mit einigen weiteren Entscheidungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Nach dem Gericht sind unterschiedliche Anforderungen an die Information über das Widerrufsrecht in einem Online-Vertragsangebot einerseits und die dem Kunden übersendete Information andererseits zu stellen.Dies ist juristisch nachvollziehbar, führt aber in der Praxis zu Schwierigkeiten, die Informationspflichten rechtssicher zu erfüllen.

OLG Celle, Beschluß vom 27.11.2006, Az. 13 W 90/06

Widerrufsbelehrung kann urheberrechtlich geschützes Werk sein

Eine Widerrufsbelehrung kann ein Werk i. S. v. § 2 UrhG sein, wenn sie nicht eine bloße handwerkliche Leistung ist, sondern durch Hinweise, Hervorhebungen und Warnungen eine schöpferische Leistung darstellt. Das Gericht schloß sich der Vorinstanz an, die entschied, daß die Widerrufsbelehrung individuell auf einen Geschäftsbetrieb zugeschnitten sei, weil sie Regelungen sowohl fü,r den Verkehr mit Unternehmen als auch mit Verbrauchern enthielt, und deswegen schutzfähig im Sinne des § 2 UrhG sei. Die Entscheidung begegnet Bedenken, da die Standardisierung und vielfache Verwendung ähnlicher (wenn auch häufig unzulässiger) Widerrufsklauseln ein hohes Maß an Individualität fordert und andererseits keine Monopolisierung von Standardklauseln erfolgen darf.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006, I-20 U 22/06

Abmahnung kann bei fehlender Vollmacht zurückgewiesen werden

Das OLG Düsseldorf hat diese in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu Gunsten des Abgemahnten entschieden.

OLG Hamm, 16.11.2006, 28 U 84/06

Der eBay-Verkäufer muß beweisen, daß der Käufer das Angebot angenommen hat.

Das bedeutet, daß das Zustandekommen eines Kaufvertrages bei eBay noch nicht bedeutet, daß der Inhaber des Benutzerkontos der Vertragspartner (Käufer) ist.
Aus der Verwendung eines geheimen Paßwortes kann nicht auf denjenigen als Verwender geschlossen werden, dem dieses Paßwort ursprünglich zugeteilt worden ist.
Auch sprach im konkreten Fall keine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zu Gunsten des Verkäufers.

LG München I, 15.11.2006, 21O 22557/05

Übernahme eines Zeitungsartikels im Internet als Urheberrechtsverletzung

Grundsätzlich genießen Zeitungsartikel der in der Rede stehenden Art als Schriftwerk Urheberrechtsschutz gem. § 2 I Nr. 1 UrhG und dürfen nicht von Dritten veröffentlicht werden.
Eine Schutzwürdigkeit kann jedoch nicht generell vermutet werden.
Ausnahmen bestehen, wenn der Redakteur seinen Artikel aus mehreren ihm vorliegenden Meldungen / Artikeln zusammensetzt, so dass in folge dessen es an einer individuellen geistigen Schöpfung mangelt.

LG Dortmund, 26.10.2006, 16 O 55/06

Tesafilm ist keine das Widerrufsrecht ausschließende Versiegelung i. S. v. § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB


OLG München, Urteil v. 05.10.2006 - Az. 29 U 3143/06

Unzulässiger Behinderungswettbewerb durch Domain-Grabbing

In dieser Entscheidung geht das Gericht auch auf die Höhe der Abmahnkosten ein, wenn der Rechtsanwalt vom Abmahnenden nicht die gesetzliche Vergütung nach RVG erhält.

LG Mannheim, Urteil v. 29.09.2006 - Az. 7 O 76/06

Keine Haftung der Eltern für "Tauschbörsen"-Urheberrechtsverletzung des Kindes


Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.09.2006 - Az. 10 U 262/05

Datenschutz verhindert zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegen Internetprovider


Amtsgericht Aachen, Urt. v. 23.08.2006 - Az. 10 C 206/06

Kosten für Expreßsendung bei Widerruf nicht von Verkäufer zu erstatten

Das AG entschied, daß der Verkäufer dem Verbraucher im Falle des Widerrufs keine besonderen, über das Erforderliche hinausgehenden Kosten für die Rücksendung erstatten muß, z. B. für Expreßversand anfallende Zusatzkosten.

LG Frankfurt/M., Beschl. v. 17.08.2006 - Az. 6 W 117/06

EUR 5000,-- als Gegenstandswert bei Fehlen der Widerrufsbelehrung ausreichend.

Zu berücksichtigen ist hierbei, daß dies von Fall zu Fall stark variieren kann. In dem entschiedenen Fall handelte es sich um zwei wenig bedeutende Mitbewerber, bei denen sich im gegenseitigen Verhältnis der Verstoß kaum auswirken konnte.

OLG Hamburg, Beschl. v. 02.08.2006 - Az. 1 U 75/06

Rückzahlungsanspruch der Bank gegen "Finanzagenten" bzw. Geldkuriere in sog. Phishing-Fällen

In sog. Phishing-Fällen werden zur Verschleierung Geldkuriere mit inländischen Bankkonten zur Weiterleitung von Geldern benutzt, die mit erschlichenen TAN-Nummern überwiesen wurden.
Hier kann die Bank des Opfers vom Kurier das Geld zurückverlangen, weil kein gültiger Überweisungsauftrag vorlag.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz v. 25.07.2006 (AG Überlingen, 1 Cs 60 Js 26466/05 AK 183/06)

Strafbarkeit eines als "Finanzagent" am "Phishing" Beteiligten

Der Verurteilte leitete Gelder an die Täter weiter, die unberechtigt Überweisungen im Online-Banking mit per sog. Phishing erschlichenen TAN-Nummern vorgenommen hatten.

BGH, 20.07.2006, I ZR 228/03

Anbieterkennzeichnung im Internet

Die Anbieterkennzeichnung eines geschäftsmäßigen Teledienstes oder geschäftsmäßigen Mediendienstes muss den Transparenzanforderungen nach § 6 S. 1 TDG und § 10 II S. 1 MDSTV genügen. Sie muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine Linksetzung mit der Bezeichnung „ Impressum“ und „Kontakt“ ist ausreichend, solange nicht mehr als zwei Schritte zur Erreichung der Anbieterkennzeichnung erforderlich sind.

BGH, Urteil v. 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03 - Impuls

Markenverletzung durch Metatags


LG Hamburg, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 327 O 196/06

eBay: Anbieterkennzeichnung auf der "mich"-Seite ausreichend

Innerhalb von eBay ist nach dem LG Hamburg mittlerweile davon auszugehen, daß sich die Nutzer daran gewöhnt haben, weitere Anbieterdaten auf der "mich"-Seite aufzufinden, ähnlich dem Impressum im Internet. Vorsicht: Andere Gerichte könnten hier abweichende Meinungen vertreten; es ist nach wie vor sicherer, im Angebot selbst explizit unter Verlinkung auf die entsprechenden Angaben hinzuweisen.

LG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2006 - Az.: 308 O 139/06

Musik-Tauschbörsen (Filesharing, p2p): Eltern können als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen von Eltern haften.

Viele Eltern stellen ihren Kindern einen Internetzugang zur Verfügung. Das LG Hamburg nimmt die Eltern in die Pflicht und bürdet ihnen umfangreiche Prüf- und ggf. Handlungspflichten auf.
Hinweis: Im Gegensatz dazu hat das LG Mannheim mit Urteil v. 30.01.2007 - Az. 2 O 71/06 die Überwachungspflichten stark eingeschränkt.

BGH, Urteil v. 23.06.2005 - Az.: I ZR 227/02

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Stadtplänen

OLG Frankfurt, 17.06.2004 - Az. 6 U 158/03

Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung bei einem Onlineshop ist wettbewerbswidrig, weil der Verbraucher annehmen könnte, daß er das gesetzliche Recht habe, den Vertrag fernmündlich zu widerrufen. Anders wurde diese Frage für die Rückgabebelehrung entschieden (KG Berlin, 07.09.2007, s. o.)

AG Erlangen, Urt. v. 26.05.2004 - Az. 1 C 457/04

Löschung einer ungerechtfertigten eBay-Bewertung

Gibt man eine Bewertung zu einem eBay-Geschäft ab, so ist man vertraglich verpflichtet, keine offenkundig nicht sachlich gerechtfertigte Bewertung abzugeben. Im konkreten Fall hatte der Käufer die Bewertung noch vor seiner späten Zahlung abgegeben.






Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner - Stubenlohstr. 8 - 91052 Erlangen
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Michael Metzner ist als Experte bei brainGuide aufgenommen

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