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Urteil zum Markenrecht und Domainrecht
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OLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2007 - Az. 5 U 87/06 - G-Mail
Zur Verwechslungsgefahr zwischen G-Mail und GMail
Das Gericht bejahte markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen "G-Mail" und "GMail",
wenn die Begriffe jeweils für E-Mail-Dienstleistungen verwendet werden.
Dagegen ist unerheblich, wenn sich die Zeichen teils durch herkunftsbezeichnende
Farben, Bildelemente und textliche Zusätze unterscheiden.
Ferner sieht das Gericht markenrechtliche Herkunftsfunktion
in der Angabe nach dem "@" in einer Mailadresse, wenn diese den E-Mail-Provider bezeichnet.
BGH, Urteil vom 28.06.2007 - Az. I ZR 49/04 - Cambridge Institute
Räumlich beschränkter Schutz von Unternehmenskennzeichen; Geographische Herkunftsangaben;
Der Schutz eines Unternehmenskennzeichens beschränkt sich auf das räumliche Tätigkeitsfeld des Unternehmens.
Der BGH urteilte des weiteren, daß berechtigte Benutzer einer
geographischen Herkunftsangabe Unterlassungsansprüche gem. § 128 Abs. 1 MarkenG geltend machen können.
Ferner sind nur diejenigen zur Benutzung einer geographischen Herkunftsangabe für
Dienstleistungen berechtigt, die in dem bezeichneten Gebiet ihren Geschäftssitz haben
und von dort aus die entsprechenden Dienstleistungen erbringen.
BGH, Urt. v. 08.02.2007 - I ZR 59/04 - grundke.de
Zur Priorität bei Domain-Registrierung durch Treuhänder
In Konsequenz dieser Entscheidung ist generell zu raten, Domains nicht über Treuhänder zu registrieren, sondern selbst.
Wenn man unbedingt einen Treuhänder einschalten will, muß für Gleichnamige eine "einfache und zuverlässige" Möglichkeit
geschaffen werden, zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist.
Eine solche einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht entweder in der notariellen Beurkundung des Auftrags,
andernfalls müßte die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumen,
einen Hinweis auf die Treuhänderstellung und den Auftraggeber zu hinterlegen, der nur mit Zustimmung des Treuhänders Dritten offengelegt wird.
In diesem Falle schaden Verstöße des Treuhänders im Innenverhältnis zum Namensträger im Hinblick auf die Priorität nicht.
Sofern man als Namensträger nachweislich die eigene Homepage seit der Registrierung durch den Treuhänder unter der Domain verfügbar gehalten hat,
ist die Priorität ebenfalls gegeben.
BGH, Urt. v. 08.02.2007 - I ZR 77/04 - AIDOL
Verwendung fremder Marken als Metatag (hier: Weiß-auf-Weiß-Schrift) unzulässig
Im konkreten Fall berief sich der Verletzer erfolglos auf Erschöpfung, weil die Benutzung der Marke nicht
auf konkrete Originalprodukte bezogen war, sondern rein unternehmensbezogen oder andere Produkte als Originalprodukte betraf.
OLG Braunschweig, Urt. v. 05.12.2006, Az.: 2 W 23/06
Markenverletzung durch Google-AdWords
Die Verwendung einer fremden Marke oder anderen Kennzeichens als "AdWord" bei Google ist im geschäftlichen Verkehr eine kennzeichenmäßige Benutzung
OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2006 - Az. 6 U 35/06
Markenrechtsverletzung durch Benutzung eines Kennzeichens in unverlangter Werbemail
BGH, Urteil v. 05.10.2006, Az.: I ZR 277/03 - kinski-klaus.de
Zu den Grenzen des postmortalen Persönlichkeitsrechts und der diesbezüglichen Befugnisse der Erben
Die Registrierung von Domainnamen Verstorbener greift nicht in postmortale Persönlichkeitsrechte der Namensträger ein, da der
Verkehr natürlic nicht erwartet, daß es sich um Informationen des Namensträgers handelt; ferner kann das Interesse des
Namensträgers, mit dem eigenen Namen im Internet aufzutreten, nicht mehr berührt sein.
Siehe dazu auch das Marlene-Dietrich-Urteil des BGH von 1999 (BGHZ 143,214)
BGH, Urt. v. 05.10.2006, Az.: I ZR 229/03 - Pietra di Soln
Zum anwendbaren Recht bei grenzüberschreitender Verletzung geografischer Herkunftsangaben im Internet
BGH, Urt. v. 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03 - Impuls
Markenverletzung durch Metatags
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Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner - Stubenlohstr. 8 - 91052 Erlangen
E-Mail: kanzlei@kanzlei-metzner.de
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