Urheberrecht - Urteile

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OLG Rostock, Beschl. v. 27.06.2007, Az. 2 W 12/07

Urheberrechtsschutz für suchmaschinenoptimierte Website

Websites können dann urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie suchmaschinen-optimiert sind. Die Individualität liegt in der überdurchschnittlichen Fähigkeit bei der Auswahl, Einteilung und Anordnung der Suchbegriffe aus der Alltagssprache.

BGH, Urteil vom 15.02.2007, Az. I ZR 114/04 - Wagenfeld-Leuchte

Das Verbreitungsrecht wird verletzt, wenn ein Design-Werke im Inland angeboten, aber in einem Land veräußert wird, in dem kein Urheberrechtsschutz besteht.

Es wurde in Deutschland damit geworben, Repliken einer "Wagenfeld-Leuchte" in Italien zu kaufen. Der BGH hebt die Eigenständigkeit des Anbietens gegenüber dem Inverkehrbringen i. S. v. § 17 Abs. 1 UrhG hervor. Es kommt also auch nicht darauf an, wo letztlich ein Werk in Verkehr gebracht werden soll.

OLG München, Urteil vom 08.02.2007, Az. 6 U 5649/05

Übersetzungen: Reines Pauschalhonorar nicht angemessen im Sinne von § 32 UrhG

Noch einmal hat das OLG München entschieden, daß eine Erfolgsbeteiligung des Übersetzers am Absatz Voraussetzung einer angemessenen Vergütung im Sinne von § 32 UrhG ist. Wichtig: ein marginales Erfolgshonorar ab einer hohen Verkaufszahl genügt diesem Erfordernis jedoch nicht.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2007, Az. I-20 U 38/06

Drucker und Plotter keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG


LG München I, 10.01.2007, 21 O 20028/05

Nutzung eines Werks im Internet mittels Framing


Ein Foto ist als Bildwerk nach § 72 I UrhG geschützt. Wird ein Foto von einem Dritten, der kein Nutzungsrecht besitzt, im Internet öffentlich zugänglich gemacht, liegt eine Verletzungshandlung gem. § 19 a UrhG vor.

Diese Verletzungshandlung kann auch in der Form von "Framing" vorliegen, so dass der Browser eines Internetnutzers beim Aufrufen einer Internetseite veranlasst wird, eine Datei von einem externen Server auf einen zugewiesenen Unterabschnitt auf den Bildschirm zu laden. Dabei handelt es sich nicht um eine physikalische Kopie der Datei auf dem Server des Erstellers der Internetseite, vielmehr wird sie derart eingebunden, dass sie von den Browsern automatisch extern aufgerufen werden. Dabei handelt es sich um einer vom Ersteller veranlasste Zulieferung.

Die Abgrenzung vom erlaubten Setzen sog. deeplinks vom unerlaubten Framing erfolgt anhand des Kriteriums, ob der Ersteller sich fremde Inhalte zu Eigen macht und diese Fremdheit dem Nutzer nicht erkennbar ist. In diesem Fall muss der Domaininhaber die Verantwortung für das Bestehen etwaiger Nutzungsrechte an den Inhalten übernehmen, so dass in der Konsequenz der Urheber des Fotos Ansprüche gegen den Ersteller besitzt.
Beim erlaubten Linksetzen dagegen, ist dem Nutzer die Fremdheit des Inhalts ersichtlich, der Domaininhaber haftet für den Linkinhalt nur, wenn er bezüglich der fremden Inhalte nicht im guten Glauben war.

OLG München, Urt. v. 14.12.2006, 29 U 1728/06

Zur angemessenen Vergütung im Sinne von § 32 UrhG des Urhebers von Buchübersetzungen

Seit der Novelle des Urhebervertragsrechts besteht der Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung gemäß § 32 UrhG. Als erste Berufsgruppe haben sich Übersetzer vorgewagt und Klagen auf angemessene Vergütung erhoben.

Das OLG München entschied, daß prinzipiell die Beteiligung des Urhebers an der Verwertung seines Werkes durch eine mit dem Absatz des Buches verknüpfte variable Vergütung geboten ist, die auf ein zusätzliches festes Seitenhonorar anzurechnen ist. Dieses kann jedoch in diesem Falle vergleichsweise niedrig ausfallen. Darüber hinaus wurde entschieden, daß es angemessen ist, wenn sich Übersetzer und Verlag die Erlöse an Nebenrechtseinräumungen hälftig teilen.

LG Frankfurt/M., Urt. v. 23.11.2006, 2-03 O 172/06

Zweitbenutzung von Buchkritiken in eigenen Zusammenfassungen ist keine Urheberrechtsverletzung



OLG Dresden, Urt. v. 28.11.2006, 14 U 1071/06

"Online-Videorecorder" verletzen Urheberrecht der Sendeunternehmen

Das streitige Angebot beinhaltete, Fernsehprogramme aufnehmen und auf einer persönlichen Sektion des Servers zum späteren Ansehen bereithalten zu lassen. Das Gericht sah das Vervielfältigungsrecht des Sendeunternehmens verletzt. Die entstehenden Kopien seien nicht als sog. "Privatkopie" zulässig. So stelle nicht der Nutzer die Kopien selbst her, sondern der Anbieter als Dritter. Dann stehe der Zulässigkeit aber entgegen, daß der Anbieter die Kopien entgeltlich herstelle. Ferner verstieß das Angebot gegen die geltenden Anforderungen an den Jugendschutz.

OLG Celle, Beschluß vom 27.11.2006, Az. 13 W 90/06

Widerrufsbelehrung kann urheberrechtlich geschützes Werk sein

Eine Widerrufsbelehrung kann ein Werk i. S. v. § 2 UrhG sein, wenn sie nicht eine bloße handwerkliche Leistung ist, sondern durch Hinweise, Hervorhebungen und Warnungen eine schöpferische Leistung darstellt. Das Gericht schloß sich der Vorinstanz an, die entschied, daß die Widerrufsbelehrung individuell auf einen Geschäftsbetrieb zugeschnitten sei, weil sie Regelungen sowohl fü,r den Verkehr mit Unternehmen als auch mit Verbrauchern enthielt, und deswegen schutzfähig im Sinne des § 2 UrhG sei. Die Entscheidung begegnet Bedenken, da die Standardisierung und vielfache Verwendung ähnlicher (wenn auch häufig unzulässiger) Widerrufsklauseln ein hohes Maß an Individualität fordert und andererseits keine Monopolisierung von Standardklauseln erfolgen darf.

LG München I, 15.11.2006, 21 O 22557/05

Übernahme eines Zeitungsartikels im Internet als Urheberrechtsverletzung


Grundsätzlich genießen Zeitungsartikel der in der Rede stehenden Art als Schriftwerk Urheberrechtsschutz gem. § 2 I Nr. 1 UrhG und dürfen nicht von Dritten veröffentlicht werden.
Eine Schutzwürdigkeit kann jedoch nicht generell vermutet werden.
Ausnahmen bestehen, wenn der Redakteur seinen Artikel aus mehreren ihm vorliegenden Meldungen / Artikeln zusammensetzt, so dass in folge dessen es an einer individuellen geistigen Schöpfung mangelt.

BGH, Urt. v. 06.10.2005, Az. I ZR 266/02 - Pressefotos

Angemessenheit der MFM-Bildhonorarsätze ist nachzuweisen

Der BGH hat die langjährige Rechtsprechung in Frage gestellt, nach denen die MFM-Bildhonorarsätze der "amtliche" Maßstab für die Berechnung urheberrechtlicher Schadensersatzforderungen im Wege der Lizenzanalogie sind.

OLG Naumburg, Urt. v. 07.04.2005, Az. 10 U 7/04

Angemessene Vergütung i. S. v. § 32 UrhG für Gestaltung eines Unternehmens-Logos

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit für Urheber, die "angemessene Vergütung" im Sinne von § 32 UrhG gegenüber dem Verwerter geltend zu machen. Im vorliegenden Falle war das entsprechende Ansinnen eines Designers jedoch erfolglos, da nach Meinung des Gerichts die Logo-Gestaltung nur unwesentlich zum Unternehmenserfolg beiträgt. Ein Vergleich mit einem "Bestseller" verbietet sich daher.




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